Allgemeine Geschäftsbedingungen des Handballcamps Biedenkopf
schliwa-handballcamps veranstaltet vom 07. bis 11. April 2025 ein Handballcamp in der Lahntalhalle in Biedenkopf. Teilnehmen können Kinder aus den Jahrgängen 2011 bis 2013 aus allen Vereinen. Im Camp trainieren die Kinder in verschiedenen Gruppen. Es wird ein abwechslungsreiches Camp-Programm mit handballspezifischen Inhalten, speziellen Übungseinheiten und Teambuildingmaßnahmen absolviert. Außerdem werden Camp-Wettbewerbe veranstaltet. Die Aktivitäten werden auf die einzelnen Camp-Gruppen abgestimmt und die Kinder können in Absprache mit den Betreuerinnen und Betreuern die Gruppen wechseln, damit eine alters- und leistungsgerechte Umsetzung des Camp-Programms möglich ist. Wenn das Wetter mitspielt, können auch Trainingseinheiten rund um die Sporthalle absolviert werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jugendherberge Biedenkopf können über die Seite www.jugendherberge.de/jugendherbergen/biedenkopf/ eingesehen werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Handballcamps und der Jugendherberge Biedenkopf werden durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular anerkannt.
Veranstalter des Handballcamps vom 07. - 11.04.2025 in Biedenkopf ist schliwa-handballcamps.
Internet: http://www.schliwa-handballcamps.de/
E-Mail: [email protected]
Adresse: schliwa-handballcamps, Sebastian Schliwa, Schneppenhain 11, 35423 Lich
Campadresse: Lahntalhalle Biedenkopf / Jugendherberge Biedenkopf, Am Freibad 17, 35216 Biedenkopf
Camp-Leistungen
- Handballtraining in alters- und leistungsgerechten Gruppen
- individuelles Training in Kleingruppen mit verschiedenen Schwerpunkten
- Unterkunft inklusive Verpflegung in der Jugendherberge Biedenkopf
- individuelles Camp-Shirt
Anmeldung
Anmeldungen der Kinder für das Handballcamp können nur die Erziehungsberechtigten schriftlich vornehmen. Dafür steht der Anmeldebogen auf der Webseite von schliwa-handballcamps zur Verfügung. Nach der Anmeldung muss die Teilnahmegebühr auf das Camp-Konto überwiesen werden. Erst damit ist die Anmeldung vollständig. Nach vollständiger Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung versendet. Die Reihenfolge der Einzahlungen können für die Teilnahme am Herbstcamp entscheidend sein. Es können maximal 16 Kinder am Handballcamp teilnehmen. Bei Bedarf wird eine Warteliste eingerichtet. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldebogen erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die Namen der Kinder auf der Teilnehmendenliste veröffentlicht werden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, alle wichtigen Informationen und Hinweise, die das Kind betreffen, dem Veranstalter vor Beginn des Camps schriftlich mitzuteilen. Anfragen können per E-Mail an schliwa-handballcamps gesendet werden. Aktuelle Informationen oder wichtige Änderungen und Ergänzungen werden auf der Webseite von schliwa-handballcamps veröffentlicht.
Gebühren
Die Gebühren für das Handballcamp Biedenkopf inklusive Verpflegung, Übernachtung und T-Shirt betragen
429,00 €.
Camp-Konto:
schliwa-handballcamps
Sparda Bank Hessen
IBAN: DE60 5009 0500 0003 1181 71
BIC: GENODEF1S12
Ablauf
Das Camp beginnt am Montag den 07.04.2025 um 10:30 Uhr und endet am Freitag den 11.04.2025 um 12:00 Uhr.
Abmeldung: Sollte ein Erziehungsberechtigter sein Kind wieder schriftlich abmelden, wird die Teilnahmegebühr nur dann in voller Höhe erstattet, wenn ein Nachrücker zur Verfügung steht. Ansonsten werden 50 % der Teilnahmegebühr zurückgezahlt.
Sollte das Camp vom Veranstalter abgesagt werden, wird die Anmeldegebühr erstattet.
Ausschluss: Während des Camps führen grobe Verstöße gegen die Ordnung oder Disziplin zum Ausschluss des Kindes durch den Veranstalter, das Kind muss dann vom Camp abgeholt werden. In diesem Fall wird keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr gewährleistet.
Ausstieg: Sollte ein Kind nur an einzelnen Tagen oder Trainingseinheiten teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bei Erkrankungen wird die Situation geprüft - ein ärztliches Attest ist zwingend erforderlich.
Versicherung
Alle teilnehmenden Kinder müssen krankenversichert sein sowie über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies bestätigt der Erziehungsberechtigte mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der Veranstalter und das eingesetzte Camp-Personal übernehmen keine Haftung bei Sportverletzungen oder bei durch teilnehmende Kinder verursachten Schäden während des Herbstcamps.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste. Die Mitnahme von Taschengeld, Wertsachen und elektronischen Spielgeräten erfolgt auf eigenes Risiko. Getränke und Obst werden vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
Datenschutz
Mit der verbindlichen Unterschrift auf dem Anmeldebogen willigen Sie in die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und der Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens des teilnehmenden Kindes ein.
Wir informieren Sie nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerne und ausführlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend "Daten" genannt). Durch die DSGVO sind uns einige Pflichten auferlegt, um den Schutz ihrer Daten bei der Verarbeitung sicherzustellen. Nachfolgend erläutern wir, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben.
Zwecke der Verarbeitung
Wir verarbeiten ihre Daten nach Artikel 6 Absatz 1a der DSGVO auf Basis ihrer Einwilligung durch die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung zur
- Erstellung der Teilnehmerliste,
- Erstellung von Namensschildern und
- Beflockung des Camp-Shirts
Dauer der Verarbeitung
Wir verarbeiten ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich ist. Sollten Sie die Löschung der Daten wünschen, werden wir ihre Daten unverzüglich löschen, soweit nicht rechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Ihre Rechte als betroffene Person
Nach DSGVO haben Sie das Recht auf
- Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten,
- Berichtigung oder Löschung ihrer Daten,
- Einschränkung der Verarbeitung,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit,
- Widerruf ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft und
- Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.
Sie erklären sich durch ihre verbindliche Anmeldung damit einverstanden, dass die angegeben Daten (Vor- und Nachname) auf der Teilnehmerliste veröffentlicht werden. Die Teilnehmerliste steht nach Ablauf der Anmeldefrist für alle Teilnehmer des Handballcamps zur Verfügung.
Foto- und Filmaufnahmen
Bei den Veranstaltungen werden unter Umständen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf der Homepage, Printmedien und Social-Media-Kanälen des Veranstalters. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit Dritten angeboten werden.
Mit dem Betreten der Veranstaltungsräume erfolgt die Einwilligung des Teilnehmers zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und Verbreitung und/oder zeitlich uneingeschränkten Speicherung und Zugänglichmachung des aufgenommenen Bild-, Ton- und Filmmaterials im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Die Persönlichkeitsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt. Sollte der Teilnehmer im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung seiner Person einverstanden sein, bitten wir um die unmittelbare Mitteilung bei den Verantwortlichen der Veranstaltungen.
Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages ändern oder unwirksam werden, dann ist der Veranstalter berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit derselben Zweckrichtung zu ersetzen. Ein Erziehungsberechtigter des teilnehmenden Kindes kann schriftlich die Zustimmung verweigern, wenn die neue Bestimmung für ihn große Nachteile verursachen würde. Er hat dann auch die Möglichkeit, die Teilnahme schriftlich zu kündigen.
Stand: November 2024